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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
1. Terminvereinbarung und Anzahlung
1.1 Nachdem mit dem Kunden ein Termin vereinbart wurde, hat der Kunde eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe der Artist vorgibt. Diese dient als Terminsicherung und wird am Stechtag mit dem Gesamtpreis verrechnet. Die Anzahlung deckt die Kosten die vor dem Termin geleistete Arbeit, beispielsweise für das Entwerfen des Motives des Kunden sowie dessen Beratung und Terminierung. Sie dient ebenfalls als Terminausfallgebühr. Die Anzahlung muss spätestens 2 Wochen nach Termin-Absprache Bar im Studio (Kartenzahlung ist bei uns leider nicht möglich) abgeben werden, ansonsten verfällt der vereinbarte Termin.
1.2. Es entsteht ein rechtverbindlicher Kaufvertrag, sobald der Entwurf für das zu stechende Motiv in Auftrag gegeben wurde und ein Termin zwischen Tätowierer und Kundevereinbart wurde.
1.3 Sollte der Kunde seinen Termin nicht wahrnehmen können ist er dazu verpflichtet bis zu 2 Tage vor dem Terminpersönlich, telefonisch oder per Mail abzusagen.
In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermines jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei einer neuen Terminvergabe.
Des Weiteren hat der Kunde einen Anspruch auf seine Anzahlung, außer es wurde bereits ein Entwurf erstellt, dann verfällt die Anzahlung.
1.4. Die Anzahlung verfällt, wenn der Kunde zu seinem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 2 Tage persönlich, telefonisch oder per Mail abzusagen. In so einem Fall haben das Studio bzw. der Artist zudem das Recht alle weiteren Termine des Kunden zu Kündigen.
2. Preise und Bezahlung
2.1. Der Preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv, Aufwand und Körperstelle. Alle Motive werden auf Stundenbasis abgerechnet. Nach dem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und ausschließlich in Bargeld, sowie in voller Höhe vorzunehmen. Vereinbarte Endpreise bzw. Sitzungspreise sind in Euro inklusive 19% MwSt.
2.2. Wünscht der Kunde eine Änderung an der vereinbarten Arbeit, die über kleinere Modifikationen hinausgeht, kann der Artist einen neuen Preis dafür bestimmen. Dem Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurücktreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur möglich, wenn dies mind. 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgt.
3. Rechte und Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde trägt sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der die Arbeit für den Artist vertretbar macht. Dazu gehören:
- Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmittel mind. 24Stunden vor dem Termin.
- Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.
- Keine Einnahme von Antibiotika. Erst 14 Tage nach Einnahme der letzten Tablette ist das Tätowieren wieder möglich.
- Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit dies nicht mit dem Artist besprochen war.
- Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionskrankheiten)
- Ihm sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowiermitteln.
- Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand.
- Der Kunde sollte ausgeschlafen, gesund und eine sättigende Mahlzeit zu sich genommen haben, damit der Kreislauf während des Tätowierens stabil bleibt.
- Die Kundin ist nicht schwanger bzw. stillt zum Zeitpunkt des Termins ihr Kind.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor dem Termin über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).
3.3. Zu Beginn einer Tätowierung wird durch den Artist eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genaustens in Augenschein und prüft evtl. Fehler (insb. Schriften und Zahlen). Evtl. Änderungswünsche bzw. Fehler teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Tätowierung mit. Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.
3.4. Der Kunde hat vor dem Termin eine Einverständniserklärung zu unterschreiben. Hierbei verpflichtet sich der Kunde der Richtigkeit seiner Angaben. Der Kunde willigt ebenfalls dem Datenschutz zu.
3.5. Erfüllt der Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
3.6. Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoo Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer das Recht, den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.
4. Rechte und Pflichten des Studios/Artist
4.1. Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff sowie damit verbundene Risiken Schriftlich aufgeklärt.
4.2. Das Studio sowie der Artist können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insb. unter folgenden Umständen:
- Es handelt sich bei dem Tattoo Motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die 1 zu 1 kopiert werden soll.
- Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch ihre Größe und ihr Detailreichtum keine gute Arbeit zu (verschwimmen von Konturen und Zusammenlaufen von freien Stellen).
- Der Inhalt der Arbeit steht im inneren Wiederspruch, insbesondere für politische Wunschmotive oder Stilrichtungen, die als Künstler nicht umgesetzt werden können.
4.3. Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo Entwurfes verbleiben immer beim Artist.
4.4. Willigt der Kunde die Fotografie der Fertigen Arbeit ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das Recht zur Veröffentlichung (z.B. Instagram, Facebook, Website etc.). Wünscht der keine persönliche Nennung ( z.B. durch Verlinkung auf Social-Media-Plattformen), so teilt er dies dem Artist bzw. dem Studio bei Erstellung des Fotos mit. Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit auch so Fotografiert werden das bestimme Körperregionen nicht mit abgebildet oder unkenntlich gemacht werden.
5. Nachstechen
5.1. Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu 6 Monate nach Fertigstellung einer Tätowierung (Ende letzter Termin) ein unentgeltliches Nachstehen zu verlangen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist.
5.2. Nachstechtermine die nach 6 Monaten bis zu einem Jahr wahrgenommen werden, sind mit einem Aufpreis von 30 Euro zu bezahlen, da nun auch andere Faktoren das Nachstechen beeinflussen wie z.B. vermehrte Sonneneinstrahlung; dementsprechend schnelleres verblassender Tätowierung. Nachstechtermine nach einem Jahr sind voll zu bezahlen.
5.3. Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, sind evtl. Nachstechtermine kostenpflichtig.
6. Gutscheine
6.1. jeder Kunde kann zu jedem Betrag Geschenkegutscheine kaufen. Dies geht nur im Studio.
6.2. Gutscheine sind übertragbar
6.3.Gutscheine sind gemäß des geltenden Rechts 3 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres gültig.
6.4. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen.
7. Haftungsausschluss
7.1. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierenden Folgen (Wundinfektion, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeit des Kunden wird keine Haftung übernommen. Weiterhin verzichtet der Kunde auf Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kostenjeglicher Art gegen das ausführende Studio und den Tätowierer. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassende Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder bei erheblichen Problemen einen Arztaufzusuchen.
7.2. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch mit höchster Sorgfalt Verschmutzungen auf Kleidung/Schuhe/Tasche des Kunden mit Tattoofarbe, Desinfektionsmittel, Blut und sonstigen Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe anzuziehen, um Schäden zu vermeiden.
7.3. Das Studio ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden die (der) mit in das Tattoo Studio gebracht wurden (wurde).
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